Ein Wirtschaftsprüfer ruft an. Das Rechtsteam eines potenziellen Käufers schickt eine Due-Diligence-Anfrage. Ihre Aufsichtsbehörde verlangt Nachweise für eine Organentscheidung, die vor zwei Jahren getroffen wurde. In all diesen Situationen stellt sich dieselbe Frage: Ist Ihre Gesellschaftsakte vollständig und griffbereit? Bei den meisten Unternehmen lautet die ehrliche Antwort: nein. Die Unterlagen liegen verteilt in E-Mail-Verläufen, Aktenordnern und gemeinsam genutzten Laufwerken. Wenn es darauf ankommt, ist nichts dort, wo es sein sollte.
Dieser Leitfaden zeigt, welche Unterlagen eine Gesellschaftsakte enthalten muss, wer dafür verantwortlich ist und wie Sie sie so verwalten, dass sich Governance-Fragen innerhalb von Minuten statt Tagen beantworten lassen.
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Was ist eine Gesellschaftsakte?
Eine Gesellschaftsakte ist die zentrale Sammlung rechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und regulatorischer Unterlagen, die die Geschichte, Struktur und Compliance eines Unternehmens von seiner Gründung an dokumentiert. Dazu gehören Gründungsunterlagen, gesetzlich vorgeschriebene Register, Beteiligungsnachweise, Sitzungsprotokolle und sämtliche Meldungen und Einreichungen bei Behörden.
Gesellschaftsakte: Der offizielle rechtliche Nachweis über Eigentumsverhältnisse, Governance-Entscheidungen, die Historie der Organmitglieder und die regulatorische Compliance eines Unternehmens. Die Akte wird ab der Gründung geführt und während des gesamten Bestehens laufend aktualisiert.
Eine Gesellschaftsakte bündelt die maßgeblichen Nachweise für die rechtliche Existenz und Governance eines Unternehmens. Ohne sie lässt sich nur schwer belegen, wem das Unternehmen gehört, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt vertretungsberechtigt war oder ob regulatorische Pflichten erfüllt wurden. Mit einer vollständig geführten Akte bleiben Organentscheidungen, Anteilsübertragungen und Bestellungen von Organmitgliedern nachvollziehbar, dokumentiert und rechtlich belastbar.
Im deutschen Kontext gibt es dafür keine vollständig einheitliche Entsprechung. Je nach Rechtsform setzt sich die Gesellschaftsakte aus Gesellschaftsvertrag oder Satzung, Handelsregisterunterlagen, Gesellschafter- oder Aktionärsunterlagen, Organprotokollen und weiteren Nachweisen zusammen. In den USA wird ein vergleichbarer Bestand häufig als Gesellschaftsunterlagen oder Corporate Minute Book bezeichnet. Die Begriffe unterscheiden sich je nach Rechtsordnung, die Funktion ist vergleichbar.
Welche Unterlagen gehören in eine Gesellschaftsakte?
Eine vollständige Gesellschaftsakte enthält in der Regel fünf Dokumentkategorien. Welche Unterlagen gesetzlich vorgeschrieben sind und wo sie aufbewahrt werden müssen, hängt von der jeweiligen Rechtsform und Rechtsordnung ab. Fehlende Pflichtunterlagen können zu Compliance- und Haftungsrisiken führen.geschriebenen Unterlagen können zu Compliance-Risiken führen.
Welche Unterlagen eine Gesellschaftsakte enthalten muss
Gründungsunterlagen
Gesetzlich vorgeschriebene Register
Aktienurkunden und Beteiligungsnachweise
Protokolle von Organ- und Gesellschafterversammlungen
Compliance- und Einreichungshistorie
Gründungsunterlagen: die rechtliche Grundlage des Unternehmens
Gründungsunterlagen begründen die rechtliche Existenz eines Unternehmens und legen fest, wie es organisiert ist. Eine vollständige Gesellschaftsakte enthält unter anderem:
- Nachweis der Eintragung, zum Beispiel einen aktuellen Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Notarielle Gründungsunterlagen, soweit erforderlich
- Gesellschaftervereinbarungen
- Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung
Gründungsunterlagen ändern sich selten. Wenn es doch dazu kommt, etwa durch eine Satzungsänderung oder eine Änderung der Geschäftsanschrift, sollte die aktuelle Fassung in die Gesellschaftsakte aufgenommen werden. Die abgelöste Version bleibt für die Dokumentation der Unternehmensgeschichte erhalten.
Gesetzlich vorgeschriebene Register: der laufende Nachweis von Eigentum und Leitung
Gesetzlich vorgeschriebene Register dokumentieren fortlaufend, wem das Unternehmen gehört und wer es leitet oder vertritt. Je nach Rechtsform und Rechtsordnung kann die Gesellschaftsakte unter anderem folgende Unterlagen enthalten:
- Gesellschafterliste oder Aktionärsverzeichnis: Namen, Anschriften, Beteiligungshöhe und Anteilsklasse
- Verzeichnis der Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, soweit erforderlich: vollständiger Name, Bestellungsdatum, Ausscheidensdatum und Geschäftsanschrift
- Verzeichnis weiterer Organmitglieder und Vertretungsberechtigter, soweit erforderlich
- Nachweis von Anteils- und Aktienübertragungen: chronologische Dokumentation sämtlicher Transaktionen
- Verzeichnis von Sicherheiten und Belastungen, soweit erforderlich: zum Beispiel Sicherheiten, die auf Vermögenswerten des Unternehmens lasten
In Deutschland müssen Änderungen, die für das Handelsregister oder andere Register relevant sind, je nach Rechtsform und Sachverhalt fristgerecht angemeldet und dokumentiert werden. Bei einer GmbH betrifft das beispielsweise Änderungen bei Geschäftsführung, Sitz oder Gesellschafterbestand. Die jeweils geltenden Anforderungen ergeben sich unter anderem aus dem GmbHG, dem AktG, dem HGB und den Vorgaben des zuständigen Registergerichts.
Aktien- und Beteiligungsnachweise: Wer hält welche Anteile?
Beteiligungsunterlagen dokumentieren jede Ausgabe und Übertragung von Anteilen oder Aktien in der Unternehmensgeschichte. Eine vollständige Gesellschaftsakte enthält unter anderem:
- Ausgegebene Aktienurkunden oder sonstige Anteilsnachweise, in Papierform oder elektronisch
- Unterlagen zur Ausgabe neuer Anteile oder Aktien
- Gesellschaftervereinbarungen mit Regelungen zu Rechten sowie Mitverkaufs- und Mitziehklauseln
- Eine nach jeder Transaktion aktualisierte Beteiligungsübersicht
Bei Unternehmen mit externer Finanzierung oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen wächst dieser Teil der Akte schnell. Abweichungen zwischen der Beteiligungsübersicht und der Gesellschafterliste gehören zu den häufigsten Problemen in der M&A-Due-Diligence. Sie lassen sich meist vermeiden.
Protokolle von Organ- und Gesellschafterversammlungen: der Nachweis jeder Entscheidung
Sitzungsunterlagen belegen rechtlich, dass Governance-Entscheidungen ordnungsgemäß getroffen und genehmigt wurden. Eine Gesellschaftsakte muss unter anderem enthalten:
- Protokolle von Organ- und Vorstandssitzungen: eine formelle Dokumentation jeder Sitzung, der gefassten Beschlüsse und der anwesenden Personen
- Protokolle ordentlicher und außerordentlicher Haupt- oder Gesellschafterversammlungen: je nach Rechtsform
- Schriftliche Beschlüsse: für Entscheidungen außerhalb einer formellen Sitzung, die von der erforderlichen Mehrheit unterzeichnet wurden
Protokolle von Organ- und Gesellschaftersitzungen sind mehr als reine Verwaltungsunterlagen. Sie zeigen, wie eine Entscheidung geprüft, beraten und genehmigt wurde. Wird ein Gesellschafter- oder Organbeschluss angefochten, gehören die Protokolle häufig zu den ersten Unterlagen, die geprüft werden.
Compliance und Einreichungshistorie: der Nachweis regulatorischer Pflichten
Der Compliance-Teil einer Gesellschaftsakte dokumentiert sämtliche Unterlagen, die bei Behörden, Registern oder anderen zuständigen Stellen eingereicht wurden. Dazu gehören unter anderem:
- Jahresmeldungen und gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungen
- Eingereichte Jahresabschlüsse und Offenlegungsunterlagen
- Meldungen über Änderungen von Sitz oder Geschäftsanschrift
- Meldungen zur Bestellung und zum Ausscheiden von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern oder anderen Organpersonen
- Unterlagen zur Ausgabe neuer Anteile oder Aktien
- Behördliche Korrespondenz und erteilte Genehmigungen oder Zustimmungen
Fehlende Unterlagen, verspätete Einreichungen und Lücken in diesem Bereich sind für Wirtschaftsprüfer und potenzielle Käufer sofortige Warnsignale.
Wer ist für die Pflege einer Gesellschaftsakte verantwortlich?
Bei einer börsennotierten oder kapitalmarktorientierten Gesellschaft liegt die Verantwortung für die Gesellschaftsakte in der Regel beim Corporate Secretary beziehungsweise bei der zuständigen Rechts- oder Governance-Funktion. Dazu gehören die Pflege der vorgeschriebenen Register, die Einreichung von Unterlagen sowie die ordnungsgemäße Dokumentation und Aufbewahrung von Organentscheidungen.
Bei einer nicht börsennotierten Gesellschaft bleiben die Geschäftsführungs- oder Organmitglieder dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Unterlagen geführt werden. Die tägliche Pflege kann jedoch an einen Corporate Secretary, die Rechtsabteilung oder einen externen Dienstleister delegiert werden.
Kleinere Gesellschaften lagern diese Aufgaben häufig an spezialisierte Dienstleister aus. In größeren Unternehmensgruppen mit mehreren Tochtergesellschaften liegt die Verantwortung meist bei der internen Rechts- oder Governance-Abteilung.
Unabhängig davon, wer die Akte verwaltet, braucht sie eine eindeutig benannte verantwortliche Person. Geteilte Zuständigkeiten führen schnell dazu, dass niemand die Vollständigkeit prüft. Spätestens bei einer Prüfung zeigt sich dann, was übersehen wurde.
So erstellen Sie eine Gesellschaftsakte von Grund auf
Eine Gesellschaftsakte neu aufzubauen oder eine unvollständig geführte Akte zu rekonstruieren, folgt einem klaren Prozess in fünf Schritten.
- Sammeln Sie die Gründungsunterlagen. Fehlen Originale, fordern Sie beglaubigte Kopien beim zuständigen Registergericht, Notariat oder der jeweiligen Registerstelle an. Für deutsche Gesellschaften sind insbesondere Handelsregisterunterlagen, Gesellschaftsvertrag oder Satzung und notarielle Dokumente relevant.
- Rekonstruieren Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Register. Vergleichen Sie die aktuelle Gesellschafter- oder Aktionärsstruktur, die Historie der Organmitglieder und die Übertragungen von Anteilen oder Aktien mit Bankunterlagen, früheren Sitzungsprotokollen und vergangenen Einreichungsbestätigungen. Für diesen Schritt gibt es keine Abkürzung. Die Genauigkeit zählt mehr als die Geschwindigkeit.
- Sammeln und sortieren Sie alle Sitzungsunterlagen nach Datum. Protokolle von Organ- und Gesellschafterversammlungen sowie schriftliche Beschlüsse müssen chronologisch abgelegt werden. Wurden Sitzungen nie ordnungsgemäß protokolliert, dokumentieren Sie, was bekannt ist, und vermerken Sie die Lücke. Unterlagen nachträglich zu datieren, ist rechtlich riskant und nicht vertretbar.
- Prüfen Sie die Einreichungshistorie. Fordern Sie eine vollständige Übersicht der Einreichungen beim zuständigen Register und bei den relevanten Behörden an. Zu jeder Einreichung sollte sich die entsprechende Unterlage in der Gesellschaftsakte finden. Jede Lücke ist ein Compliance-Risiko, das bearbeitet werden muss.
- Richten Sie einen Compliance-Kalender ein. Eine Gesellschaftsakte ist kein einmaliges Projekt. Sie muss bei bestimmten Ereignissen und wiederkehrenden Fristen laufend aktualisiert werden. Richten Sie diesen Prozess ein, bevor Sie die Akte schließen.
Verwalten Sie Gesellschaftsdaten noch in Tabellen und auf gemeinsam genutzten Laufwerken?
Es gibt einen besseren Weg, gesetzlich vorgeschriebene Register aktuell zu halten, Organmandate sichtbar zu machen und alle Gesellschaften an einem Ort prüffähig zu verwalten.
So halten Sie Ihre Gesellschaftsakte aktuell
Ohne einen festen Aktualisierungsprozess verliert eine Gesellschaftsakte schnell an Aussagekraft. Zwei Elemente halten sie aktuell: auslösende Ereignisse und ein Compliance-Kalender.
Welche Ereignisse erfordern eine sofortige Aktualisierung der Gesellschaftsakte?
Nach den folgenden Ereignissen muss die Gesellschaftsakte in der Regel innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist aktualisiert werden. In Deutschland sind Änderungen, die in das Handelsregister einzutragen sind, grundsätzlich unverzüglich anzumelden. Je nach Rechtsform gelten zusätzliche Vorgaben für Gesellschafterlisten, Aktienregister oder Meldungen an Behörden.
- Bestellung oder Ausscheiden eines Geschäftsführers, Vorstandsmitglieds oder Corporate Secretary
- Änderung des Unternehmenssitzes oder der Geschäftsanschrift
- Ausgabe, Übertragung oder Einziehung von Anteilen oder Aktien
- Änderung des Unternehmensnamens
- Änderung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung
- Bestellung oder Ablösung einer Sicherheit
- Änderungen an Gesellschaftervereinbarungen
Richten Sie einen Prozess ein, bei dem diese Ereignisse automatisch eine Aktualisierung der Gesellschaftsakte auslösen. Wenn die Governance-Abteilung erst Wochen später von einer Änderung in der Geschäftsführung erfährt, hat der Prozess eine strukturelle Lücke.
So erstellen Sie einen Compliance-Kalender für gesellschaftsrechtliche Pflichten
Ein Compliance-Kalender stellt sicher, dass wiederkehrende Einreichungspflichten nicht übersehen werden. Eine gut gepflegte Gesellschaftsakte wird unter anderem durch Erinnerungen an folgende Termine unterstützt:
- Frist für Jahresmeldungen und Offenlegungspflichten, abhängig von Rechtsform und Rechtsordnung
- Frist für die Einreichung oder Offenlegung des Jahresabschlusses
- Termin der ordentlichen Haupt- oder Gesellschafterversammlung, soweit gesetzlich erforderlich
- Verlängerungs- und Erneuerungstermine für Organmandate
- Branchenspezifische Fristen für Genehmigungen und Erneuerungen
Eine verspätete Einreichung kann finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. In Deutschland können Verstöße gegen Offenlegungspflichten ein Ordnungsgeldverfahren auslösen. Bei weiteren Pflichtverletzungen kommen je nach Rechtsform und Sachverhalt zusätzliche haftungsrechtliche oder registerrechtliche Folgen hinzu. Das sind keine rein theoretischen Risiken. Sie entstehen regelmäßig, wenn Unternehmen ihre Fristen nicht systematisch überwachen.
Warum ist die Gesellschaftsakte bei einer M&A-Due-Diligence wichtig?
Die Gesellschaftsakte gehört bei einer M&A-Due-Diligence häufig zu den ersten angeforderten Dokumentbeständen. Wenn das Rechtsteam eines Käufers eine vollständige Übernahme, eine Fusion oder eine größere Finanzierungsrunde prüft, beginnt die rechtliche Due Diligence mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen: Existiert die Gesellschaft wie dargestellt? Stimmen die Eigentumsverhältnisse? War das zuständige Organ befugt, die Transaktion zu genehmigen?
Lücken in der Gesellschaftsakte können eine Transaktion verzögern oder zum Scheitern bringen. Häufig treten unter anderem folgende Probleme auf:
- Fehlende Protokolle zu einem Beschluss, mit dem eine wichtige Transaktion genehmigt wurde
- Eine Gesellschafterliste, die nicht mit der Beteiligungsübersicht übereinstimmt
- Ein Verzeichnis von Sicherheiten, das nach der Rückzahlung eines Darlehens nicht aktualisiert wurde
- Verzeichnisse, in denen Organmitglieder noch als aktiv geführt werden, obwohl sie vor Jahren ausgeschieden sind
Jede Lücke wird zum Verhandlungspunkt oder zu einer aufschiebenden Bedingung, die vor dem Vollzug der Transaktion behoben werden muss.
Für Unternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften in verschiedenen Rechtsordnungen wächst die Herausforderung erheblich. Wenn ein Käufer die Gesellschaftsunterlagen von 20 Gesellschaften in 10 Rechtsordnungen anfordert, bricht ein fragmentierter, manueller Prozess unter dieser Menge an Unterlagen schnell zusammen.
Physische Akte oder digitales Entity Management: Was passt zu Ihrem Unternehmen?
In vielen Rechtsordnungen können sowohl physische als auch digitale Formate die geltenden Aufbewahrungspflichten erfüllen. Ob Originale, beglaubigte Kopien oder bestimmte Speicherformen erforderlich sind, hängt jedoch vom jeweiligen Recht und von der Art der Unterlage ab.
Jahrzehntelang waren Aktenordner, Mappen und abschließbare Schränke der Standard. Die Kosten einer unübersichtlichen Papierakte zeigen sich in dem Moment, in dem jemand schnell eine bestimmte Unterlage finden muss.
| Physische Akte | Digitales Entity Management | |
|---|---|---|
| Zugriff | Nur vor Ort | Überall, mit kontrollierten Berechtigungen |
| Versionskontrolle | Manuell | Automatisch, mit Audit Trail |
| Suche | Manuell | Sofort |
| Fristenhinweise | Keine | Automatisiert |
| Vorbereitung auf Due Diligence | Langsam | Nahezu sofortiger Dokumentenexport |
| Verwaltung mehrerer Gesellschaften | Nicht skalierbar | Dafür ausgelegt |
Für eine einzelne Gesellschaft kann eine gut organisierte physische oder cloudbasierte Akte ausreichen.
Bei 5 oder mehr Gesellschaften in mehreren Rechtsordnungen wird eine spezialisierte Plattform für Entity Management zu einem Instrument des Risikomanagements.
So digitalisieren Sie Ihre Gesellschaftsakte mit Entity-Management-Software
Der Wechsel von einer physischen Gesellschaftsakte zu einem digitalen Entity-Management-System folgt einem strukturierten Prozess. Richtig umgesetzt, verkürzt er die Suche nach Unterlagen und schafft einen prüffähigen Datenbestand, auf den jederzeit zugegriffen werden kann.
Wenn Compliance-Lücken erst sichtbar werden, sobald ein Problem entsteht, fehlt meist die passende Infrastruktur.
Das Entity-Management-Modul von DiliTrust ist Teil der DiliTrust Suite und gibt Rechts- und Governance-Teams eine gemeinsame, strukturierte Umgebung für die Verwaltung aller Gesellschaftsunterlagen. Gesetzlich vorgeschriebene Register, Beteiligungsnachweise, Organmandate, Sitzungsprotokolle und Einreichungsfristen werden an einem Ort gebündelt und sind in Echtzeit verfügbar.

Das Modul erstellt vordefinierte Register, darunter Gesellschafter-, Organ- und Geschäftsführerregister, direkt aus den aktuellen Gesellschaftsdaten. Compliance-Hinweise informieren über bevorstehende Einreichungsfristen, bevor sie verstreichen. Für Unternehmen mit komplexen Tochtergesellschaftsstrukturen zeigt die Organigramm-Ansicht Eigentums- und Vertretungsverhältnisse auf einen Blick.
DiliTrust verknüpft außerdem das Board Portal direkt mit dem Entity-Management-Modul. Ein Beschluss aus einer Organ- oder Gremiensitzung wird dadurch automatisch mit der betroffenen Gesellschaft verknüpft. So werden Governance-Entscheidungen und Gesellschaftsunterlagen miteinander verbunden und die Gesellschaftsakte bleibt ein aktueller Compliance-Bestand statt eines statischen Archivs.
Wenn eine Due-Diligence-Anfrage eingeht, muss Ihr Team die Unterlagen nicht erst mühsam zusammensuchen. Sie können sie direkt exportieren.
Erfahren Sie mehr darüber, wie DiliTrust Corporate Secretaries dabei unterstützt, prüffähige Gesellschaftsdaten auch bei einer großen Anzahl von Gesellschaften zu verwalten.
Die häufigsten Fehler bei der Verwaltung einer Gesellschaftsakte
Die meisten Probleme mit Gesellschaftsakten entstehen nicht durch einzelne spektakuläre Vorfälle. Sie bauen sich durch kleine Versäumnisse auf, die sich über die Zeit verstärken:
- Register werden nach Änderungen bei Organmitgliedern nicht aktualisiert. Ein Geschäftsführer ist vor 6 Monaten ausgeschieden, im Register wird er aber weiterhin als aktiv geführt.
- Protokolle werden erstellt, aber nie unterzeichnet. Ein schriftlicher Beschluss wurde verschickt, aber nicht von der erforderlichen Mehrheit unterzeichnet. Dadurch kann er unwirksam sein.
- Anteilsnachweise werden ausgestellt, ohne in das Register aufgenommen zu werden. Es gibt Nachweise über die Anteile, aber keinen entsprechenden Eintrag in der Gesellschafterliste.
- Jahresmeldungen werden eingereicht, die Kopien aber nicht aufbewahrt. Die Meldung wurde beim Register eingereicht, eine Kopie wurde jedoch nicht in der Gesellschaftsakte abgelegt.
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung werden geändert, die aktuelle Fassung fehlt. Das Unternehmen hat vor 2 Jahren eine neue Satzung verabschiedet, in der Gesellschaftsakte liegt jedoch weiterhin nur die ursprüngliche Fassung.
Jedes dieser Probleme lässt sich beheben, solange es vor einer Prüfung, einer behördlichen Anfrage oder einer Transaktion erkannt wird.
Häufig gestellte Fragen zur Gesellschaftsakte
Eine Gesellschaftsakte ist der zentrale rechtliche Nachweis über Governance, Eigentumsverhältnisse und gesetzliche Pflichten eines Unternehmens. Sie enthält Gründungsunterlagen, gesetzlich vorgeschriebene Register, Anteils- oder Aktiennachweise, Sitzungsprotokolle und die vollständige Historie der seit der Gründung vorgenommenen Einreichungen.
Ein Protokollbuch dokumentiert vor allem Sitzungen von Organen und Gesellschaftern sowie die dort gefassten Beschlüsse. Eine Gesellschaftsakte ist umfassender: Sie enthält das Protokollbuch sowie Gründungsunterlagen, gesetzlich vorgeschriebene Register, Anteils- oder Aktiennachweise und die vollständige Historie regulatorischer Einreichungen.
Die Zuständigkeit hängt von der jeweiligen Rechtsordnung und der Struktur des Unternehmens ab. Sie liegt häufig beim Corporate Secretary, bei der Rechts- oder Governance-Abteilung oder bei einem externen Dienstleister. Die Geschäftsführungs- oder Organmitglieder bleiben dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Unterlagen geführt werden.
Eine Gesellschaftsakte sollte nach jedem auslösenden Ereignis aktualisiert werden, etwa nach Änderungen bei Organmitgliedern, Anteilsübertragungen, Änderungen der Geschäftsanschrift oder Satzungsänderungen. Zusätzlich sollte sie mindestens einmal jährlich im Rahmen einer regelmäßigen Compliance-Prüfung kontrolliert werden.
In Deutschland setzt sich eine Gesellschaftsakte je nach Rechtsform unter anderem aus dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung, Handelsregisterauszügen, Gesellschafterlisten oder Aktionärsverzeichnissen, Organ- und Gesellschafterbeschlüssen, Sitzungsprotokollen sowie Nachweisen über gesetzliche Meldungen und Einreichungen zusammen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Rechtsform und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben ab.
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